Corona-Schutzverordnung ab dem 08.03.2021 Änderungen für den Sport

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW vom 05.03.2021 mit Gültigkeit ab dem 08.03.2021 enthält im §9 Sport Veränderungen. Hier werden verschiedene Möglichkeiten genannt, wie Sportaktivitäten unter freiem Himmel möglich sind. Nachfolgend Ausführungen des KreisSportBundes Kleve zu Ihrer Information.

Die seit dem 08.03.2021 geltende Coronaschutzverordnung verbietet nach    § 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen.

Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

  • Personen allein
  • Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
  • Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen (auch ohne Abstand). Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen unterschiedlichen Personen/Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

Angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte bitten wir die Vereine im Kreis Kleve nachdrücklich,

  • die Regeln strikt einzuhalten,
  • unverändert vorsichtig zu agieren,
  • unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln, um zu beweisen, dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.

Wir freuen uns, über die Unterstützung des KreisSportBundes und wünschen allen Beteiligten viel Erfolg bei der Umsetzung.

Sollte Hilfe benötigt werden, so melden Sie sich bitte!

Sobald Veränderungen eintreten, erhalten die Vereinsvertreter entsprechende Informationen vom SSB per Mail. Ebenso werden die Informationen auf dieser Seite zu finden sein.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.