Allgemeinverfügung Kreis Kleve betrifft auch die Sportvereine im Kreis

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab Mittwoch den 24.03.2021 im Kreis Kleve  eine Allgemeinverfügung zu den bestehenden Corona-Maßnahmen gilt. Hier sind auch wieder Einschränkungen für den Sportbereich gegeben.

Lt. Internetseite des Kreises Kleve heißt es wie folgt,

 

Kreis Kleve – Mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ ordnet der Kreis Kleve nun zusätzliche Corona-Maßnahmen für das gesamte Kreisgebiet an. …… Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 ist mit den Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie ist zunächst befristet bis zum 19. April 2021.

Sport

Auf Außen-Sportanlagen können höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Da die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Anordnung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen vom 18. März 2021 am Dienstag, 23. März 2021 in zwei Tageszeitungen veröffentlicht wird, treten die Regelungen am darauffolgenden 24. März 2021, in Kraft. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt.

 

Hier finden Sie die kompletten Ausführungen:

https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles/kreis-kleve-erlaesst-allgemeinverfuegung-mit-zusaetzlichen-corona-massnahmen/

Wir bitten um Beachtung der Maßnahmen.

 

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.