Die ursprünglich bis Mitte April geltende Allgemeinverordnung des Kreises Kleve gilt nun bis zum 18.05.2021.
Für den Sport ergeben sich keinerlei Änderungen.
Die ursprünglich bis Mitte April geltende Allgemeinverordnung des Kreises Kleve gilt nun bis zum 18.05.2021.
Für den Sport ergeben sich keinerlei Änderungen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ab Mittwoch den 24.03.2021 im Kreis Kleve eine Allgemeinverfügung zu den bestehenden Corona-Maßnahmen gilt. Hier sind auch wieder Einschränkungen für den Sportbereich gegeben.
Lt. Internetseite des Kreises Kleve heißt es wie folgt,
Kreis Kleve – Mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ ordnet der Kreis Kleve nun zusätzliche Corona-Maßnahmen für das gesamte Kreisgebiet an. …… Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 ist mit den Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie ist zunächst befristet bis zum 19. April 2021.
Sport
Auf Außen-Sportanlagen können höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
Da die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Anordnung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen vom 18. März 2021 am Dienstag, 23. März 2021 in zwei Tageszeitungen veröffentlicht wird, treten die Regelungen am darauffolgenden 24. März 2021, in Kraft. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt.
Hier finden Sie die kompletten Ausführungen:
Wir bitten um Beachtung der Maßnahmen.
Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW vom 05.03.2021 mit Gültigkeit ab dem 08.03.2021 enthält im §9 Sport Veränderungen. Hier werden verschiedene Möglichkeiten genannt, wie Sportaktivitäten unter freiem Himmel möglich sind. Nachfolgend Ausführungen des KreisSportBundes Kleve zu Ihrer Information.
Die seit dem 08.03.2021 geltende Coronaschutzverordnung verbietet nach § 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen.
Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
Zwischen unterschiedlichen Personen/Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.
Angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte bitten wir die Vereine im Kreis Kleve nachdrücklich,
Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln, um zu beweisen, dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.
Wir freuen uns, über die Unterstützung des KreisSportBundes und wünschen allen Beteiligten viel Erfolg bei der Umsetzung.
Sollte Hilfe benötigt werden, so melden Sie sich bitte!
Sobald Veränderungen eintreten, erhalten die Vereinsvertreter entsprechende Informationen vom SSB per Mail. Ebenso werden die Informationen auf dieser Seite zu finden sein.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.