Corona-Schutzverordnung ab 04.03.2022

Mit der ab heute den 04.03.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung kommen wesentliche Veränderungen auf den Sportbetrieb zu.

Da die Ausführungen auf der Internetseite des Kreissportbundes Kleve leicht verständlich dargestellt wurden, sind diese Informationen in gekürzter Form aufgeführt.

Die neue Corona-Schutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Die vollständigen Ausführungen sowie Informationen zu den Zuschauer-Regelungen können Sie über nachfolgenden Link des Kreissportbundes erhalten. Dort ist auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung einzusehen.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Wir wünschen allen Aktiven viel Spaß beim Vereinssport.

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.