Hieraus ergibt sich für den Sportbereich eine wichtige Änderung.
Ich übernehme den Wortlaut der Informationen von der Internetseite des LSB: Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert – § 2(8)
Grundsätzlich bringt die ab dem 04.12.2021 geltende neue Corona-schutzverordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis. (gilt bis zum 16.01.2022).