Corona-Schutzverordnung ab dem 24.11.2021

Angebote im Sportbereich im Innen- wie im Außenbereich dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden. Immunisiert ist, wer genesen oder geimpft ist. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass Schüler im Alter von 16 Jahren und älter, geimpft oder genesen sein müssen, um am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu dürfen!

Klärend: Ein aktueller Schnelltest oder PCR – Test ermöglicht keinem Sportler den Zugang zu den Hallen oder der Platzanlage! (unter bestimmten Umständen bestehen Ausnahmen für Wettkämpfe und Training an Ligen eines Verbandes)

Die Stadtverwaltung der Stadt Emmerich am Rhein hat sich mit der Bitte an den SSB gewandt, die Vereine eindringlich auf die Einhaltung der Schutzverordnung hinzuweisen und aufmerksam gemacht, dass die Kontrollpflicht beim Übungsleiter liegt.  Sind die 2G Kriterien nicht erfüllt, so ist der Zutritt zur Halle zu verwehren!

Wir hoffen, dass zumindest zum Teil der Sportbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

Bleiben Sie gesund! Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.