Corona Schutzverordnung ab Sonntag den 16. Mai 2021

Ab Sonntag den 16. Mai 2021 greift die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, da im Kreis Kleve die Corona-7-Tages-Inzidenz unter 100 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner gefallen ist.

Dieses führt zu diversen Lockerungen, die auch den Sportbereich betreffen. Nach heutigem Stand können wir Ihnen leider nur Informationen zur Verfügung stellen, die wir aus den Internetportalen des Landes NRW bzw. des Kreises Kleve entnehmen können.

Auf der Internetseite des Kreises Kleve werden den Sport betreffend folgende Informationen gegeben.

https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles/corona-schutzverordnung-des-landes-nrw-greift-im-kreis-kleve-voraussichtlich-ab-sonntag/

“ Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel – auch auf Sportanlagen – unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Training im Einzelunterricht. Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen ist unter freiem Himmel zudem mit bis zu 20 Personen möglich.

Darüber hinaus kann Kontaktsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung ausgeübt werden.

Bis zu 20 Kinder im Alter bis maximal 14 Jahre können auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.“

 

Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW finden Sie unter folgendem Link:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Sobald wir genauere und gesicherte Informationen erhalten haben, werden wir Erläuterungen und Hinweise auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Wir wünschen allen Verantwortlichen in den Sportvereinen viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Möglichkeiten und stehen für individuelle Fragen gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.

 

Allgemeinverfügung Kreis Kleve betrifft auch die Sportvereine im Kreis

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab Mittwoch den 24.03.2021 im Kreis Kleve  eine Allgemeinverfügung zu den bestehenden Corona-Maßnahmen gilt. Hier sind auch wieder Einschränkungen für den Sportbereich gegeben.

Lt. Internetseite des Kreises Kleve heißt es wie folgt,

 

Kreis Kleve – Mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ ordnet der Kreis Kleve nun zusätzliche Corona-Maßnahmen für das gesamte Kreisgebiet an. …… Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 ist mit den Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie ist zunächst befristet bis zum 19. April 2021.

Sport

Auf Außen-Sportanlagen können höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Da die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Anordnung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen vom 18. März 2021 am Dienstag, 23. März 2021 in zwei Tageszeitungen veröffentlicht wird, treten die Regelungen am darauffolgenden 24. März 2021, in Kraft. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt.

 

Hier finden Sie die kompletten Ausführungen:

https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles/kreis-kleve-erlaesst-allgemeinverfuegung-mit-zusaetzlichen-corona-massnahmen/

Wir bitten um Beachtung der Maßnahmen.

 

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.