Ab Sonntag den 16. Mai 2021 greift die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, da im Kreis Kleve die Corona-7-Tages-Inzidenz unter 100 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner gefallen ist.
Dieses führt zu diversen Lockerungen, die auch den Sportbereich betreffen. Nach heutigem Stand können wir Ihnen leider nur Informationen zur Verfügung stellen, die wir aus den Internetportalen des Landes NRW bzw. des Kreises Kleve entnehmen können.
Auf der Internetseite des Kreises Kleve werden den Sport betreffend folgende Informationen gegeben.
“ Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel – auch auf Sportanlagen – unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Training im Einzelunterricht. Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen ist unter freiem Himmel zudem mit bis zu 20 Personen möglich.
Darüber hinaus kann Kontaktsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung ausgeübt werden.
Bis zu 20 Kinder im Alter bis maximal 14 Jahre können auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.“
Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW finden Sie unter folgendem Link:
Sobald wir genauere und gesicherte Informationen erhalten haben, werden wir Erläuterungen und Hinweise auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Wir wünschen allen Verantwortlichen in den Sportvereinen viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Möglichkeiten und stehen für individuelle Fragen gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.