Corona-Schutzverordnung ab dem 19.03.2022

Mit der ab dem 19.03.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung kommen weitere Änderungen  auf den Sportbetrieb zu. Diese Vorgaben gelten voraussichtlich bis zum 02.04.2022.

Da die Ausführungen auf der Internetseite des Kreissportbundes Kleve / LSB NRW, meines Erachtens leicht verständlich dargestellt wurden, übernehme ich diese Informationen für meinen Beitrag.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen: Grundsätzlich 3G

Bis 1000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

Bis 1000 Personen (draußen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht

Über 1000 Personen (drinnen)

  • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme

Über 1000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Keine Maskenpflicht!

Die Information können Sie über nachfolgenden Link erhalten.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und hoffen auf einen reibungslosen Trainings- und Spielverlauf.

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.

Corona-Schutzverordnung ab 04.03.2022

Mit der ab heute den 04.03.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung kommen wesentliche Veränderungen auf den Sportbetrieb zu.

Da die Ausführungen auf der Internetseite des Kreissportbundes Kleve leicht verständlich dargestellt wurden, sind diese Informationen in gekürzter Form aufgeführt.

Die neue Corona-Schutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Die vollständigen Ausführungen sowie Informationen zu den Zuschauer-Regelungen können Sie über nachfolgenden Link des Kreissportbundes erhalten. Dort ist auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung einzusehen.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Wir wünschen allen Aktiven viel Spaß beim Vereinssport.

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.