Jahreshauptversammlung Stadtsportbund Emmerich e.V.

Die Jahreshauptversammlung des Stadt Sport Bundes Emmerich e.V. findet am Mittwoch den 18. Mai 2022 um 19.30 Uhr in der Aula der Gesamtschule, Paaltjessteege 1 in 46446 Emmerich am Rhein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Informationen zum Homerun 2022
  3. Projekt Sportplatz Kommune – Kinderwelt in Bewegung
  4. Informationen zum Thema „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“
  5. Feststellung der anwesenden und stimmberechtigten Vereine
  6. Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 13.03.2019
  7. Bericht des Vorsitzenden
  8. Berichte der Fachwarte
  9. Anträge
  10. Wahl des Versammlungsleiters
  11. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
  12. Neuwahlen des Vorstandes
  • Vorsitzender
  • Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Schatzmeister
  • Fachwarte für Fußball, Badminton, Leichtathletik, Tennis, Reiten, Volleyball und Kampfsportarten
  1. Verschiedenes

Wir würden uns freuen, viele Vereinsvertreter begrüßen zu können.

 

 

Corona-Schutzverordnung ab dem 19.03.2022

Mit der ab dem 19.03.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung kommen weitere Änderungen  auf den Sportbetrieb zu. Diese Vorgaben gelten voraussichtlich bis zum 02.04.2022.

Da die Ausführungen auf der Internetseite des Kreissportbundes Kleve / LSB NRW, meines Erachtens leicht verständlich dargestellt wurden, übernehme ich diese Informationen für meinen Beitrag.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen: Grundsätzlich 3G

Bis 1000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

Bis 1000 Personen (draußen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht

Über 1000 Personen (drinnen)

  • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme

Über 1000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Keine Maskenpflicht!

Die Information können Sie über nachfolgenden Link erhalten.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und hoffen auf einen reibungslosen Trainings- und Spielverlauf.

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.