offene Turnhallen an Altweiber und Rosenmontag

Die städt. Turnhallen der Stadt Emmerich am Rhein können Altweiber und Rosenmontag zu den üblichen Trainingszeiten ohne Einschränkungen genutzt werden.

Wie eine Nutzung der Turnhalle am Förderzentrum an diesen Tagen möglich ist, wird aktuell geklärt. Überarbeitete Informationen finden Sie dann hier auf dieser Internetseite.

Ihr Stadtsportbund Emmerich e.V.

Erhebungsbogen Stadtsportbund 2022

Erhebungsbogen Stadtsportbund als Exceldatei
Stichtag ist der 01.01.2022
Abgabetermin ist der 15.03.2022
Die gemeldeten Mitgliederzahlen sind durch Anhang der Meldung an den Landessportbund nachzuweisen.
Diesen Bogen bitte ausgefüllt zusammen mit der Landesportbund Meldung an ->  info@ssb-emmerich.de  schicken.

Zum Download der Datei klicken Sie bitte hier: Erhebungsbogen 2022 als  Excel Version und als PDF Version

 

geänderte Corona-Schutzverordnung mit Stand 04.12.2021

Hieraus ergibt sich für den Sportbereich eine wichtige Änderung.

Ich übernehme den Wortlaut der Informationen von der Internetseite des LSB:                                                                                                                                   Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert –                                § 2(8)                                                                                   

Grundsätzlich bringt die ab dem 04.12.2021 geltende neue Corona-schutzverordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis. (gilt bis zum 16.01.2022).